Die Verwaltung von Immobilien ist mit erheblichen gesetzlichen Pflichten verbunden. Hausverwalter haften persönlich für die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflichten. Unser Pflichtenkatalog gibt Ihnen einen strukturierten Überblick — und wir unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Die wichtigsten Verantwortungsbereiche nach BGB, WEG, EnEV, GEG, BetrKV, TrinkwV und weiteren relevanten Vorschriften.
Als Hausverwalter sind Sie nach § 823 BGB für die Sicherheit aller Gebäudenutzer und Besucher verantwortlich. Dazu gehören Winterdienst, Beleuchtung, Aufzugsprüfung sowie die regelmäßige Kontrolle von Wegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen. Bei Verletzung drohen Schadensersatz und strafrechtliche Konsequenzen.
Regelmäßige Prüfung und Wartung von Rauchmeldern, Feuerlöschern, Brandschutztüren und Fluchtwegen nach Landesbauordnung und DIN 14676. Sie haften für die Einhaltung der Brandschutzauflagen — auch wenn Dritte mit der Durchführung beauftragt werden. Dokumentationspflicht nicht vergessen.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet Sie als Betreiber der Hausinstallation zur regelmäßigen Legionellenprüfung. Bei Mehrfamilienhäusern mit Großanlagen (>400 Liter Speicher) ist alle 3 Jahre eine Untersuchung vorgeschrieben. Mängel sind unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden.
Nach DGUV Vorschrift 3 müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Gemeinschaftsbereichen regelmäßig geprüft werden. Wiederholungsprüfungen alle 4 Jahre in Wohngebäuden. Die Prüfpflicht trifft den Betreiber — also Sie als Hausverwalter.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert bei Vermietung oder Verkauf einen gültigen Energieausweis. Verbrauchsausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Neubauten oder umfassenden Sanierungen gelten verschärfte energetische Anforderungen. Bußgelder bis 15.000 € bei Verstößen.
Nach § 556 BGB und der Betriebskostenverordnung (BetrKV) müssen Sie jährlich eine formell korrekte und fristgerechte Abrechnung erstellen. Fehler führen zur Unwirksamkeit — Nachforderungen sind ausgeschlossen. Der Abrechnungszeitraum beträgt 12 Monate, die Frist endet 12 Monate nach dessen Ablauf.
Als Hausverwalter müssen Sie den ordnungsgemäßen Zustand des Gebäudes erhalten (§ 535 BGB). Dazu gehören Dach, Fassade, Fenster, Heizungsanlage und Gemeinschaftsräume. Schäden durch unterlassene Instandhaltung gehen zu Ihren Lasten. Professionelle Sanierungspartner wie CFW Sanierung schützen Sie vor Haftungsrisiken.
Sämtliche Prüfungen, Wartungen und Maßnahmen müssen lückenlos dokumentiert werden. Im Schadensfall müssen Sie nachweisen können, dass Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind. Fehlende Dokumentation führt zur Beweislastumkehr — Sie müssen Ihre Unschuld beweisen, nicht der Kläger Ihr Verschulden.
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) müssen Sie mindestens einmal jährlich eine Eigentümerversammlung einberufen und durchführen. Beschlüsse sind zu protokollieren und umzusetzen. Bei Pflichtverletzungen können Eigentümer Schadensersatz fordern und die Abberufung des Verwalters verlangen.
Individuell auf Ihr Objekt zugeschnitten — von der Analyse bis zur rechtssicheren Dokumentation.
Wir analysieren Ihr Gebäude und identifizieren alle relevanten Pflichten und Handlungsbedarfe.
Sie erhalten ein maßgeschneidertes Angebot mit Leistungsumfang, Zeitplan und Festpreis.
Unsere Fachkräfte führen alle notwendigen Prüfungen, Wartungen und Sanierungen fachgerecht durch.
Sie erhalten eine vollständige, rechtssichere Dokumentation — lückenlos und gerichtsfest.
Bei Pflichtverletzungen haften Sie persönlich mit Ihrem Privatvermögen. Geschädigte können Schadensersatz fordern, Versicherungen können die Leistung verweigern, und in schweren Fällen drohen strafrechtliche Konsequenzen. Eine lückenlose Dokumentation und die Zusammenarbeit mit zertifizierten Partnern minimieren Ihr Risiko erheblich.
Rauchmelder müssen jährlich gewartet werden. Feuerlöscher sind alle 2 Jahre zu prüfen. Brandschutztüren und Fluchtwege sind regelmäßig — mindestens halbjährlich — auf Funktionsfähigkeit zu kontrollieren. Die Prüfung von Brandschutzklappen und Rauchabzugsanlagen erfolgt jährlich.
Ja. Auch als privater Vermieter eines Mehrfamilienhauses treffen Sie die gleichen Verkehrssicherungs- und Prüfpflichten wie ein gewerblicher Hausverwalter. Der Unterschied liegt im Umfang: Bei größeren Objekten sind die Anforderungen umfangreicher. Wir beraten Sie gerne individuell zu Ihrem konkreten Objekt.
Die Kosten richten sich nach Größe und Komplexität Ihres Objekts. Für ein typisches Mehrfamilienhaus mit 6-12 Einheiten liegt der Aufwand für die Erstanalyse bei etwa 2-3 Stunden vor Ort. Auf Anfrage erstellen wir Ihnen ein unverbindliches, individuelles Angebot.
Einige Sichtkontrollen können Sie selbst vornehmen. Für viele Prüfungen (Elektro, Brandschutz, Trinkwasser) schreibt der Gesetzgeber jedoch qualifiziertes Fachpersonal vor. Eine nicht fachgerecht durchgeführte Prüfung ist rechtlich wertlos — im Schadensfall haften Sie trotzdem.
Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot für den Pflichtenkatalog an. Wir analysieren Ihr Gebäude und erstellen einen maßgeschneiderten Plan — unverbindlich und kostenfrei.
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